Der Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung startet mit dem schriftlich mitgeteilten Anmeldedatum bei ROLAND und endet mit dem Abmeldedatum. Erfahren Sie, wie Beginn und Ende des Versicherungsschutzes geregelt sind und was bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrags gilt.
Für die versicherte Person beginnt der Versicherungsschutz mit dem von der Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitgeteilten Anmeldedatum bei ROLAND.
Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der versicherten Person von ROLAND nicht ausgestellt.
Für die versicherte Person endet der Versicherungsschutz mit dem von der Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
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Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz für das Fahrrad beginnt zu dem Zeitpunkt, den die Ammerländer Versicherung Ihnen schriftlich als Anmeldedatum bei ROLAND mitteilt. Er läuft, bis Ihnen ein Abmeldedatum mitgeteilt wird. Eine gesonderte Bestätigung durch ROLAND erhalten Sie dabei nicht. Wird der zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung bestehende Gruppenvertrag beendet, endet auch Ihr persönlicher Schutz mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Fahrrad-Schutzbrief?
Der Versicherungsschutz beginnt für die versicherte Person mit dem von der Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitgeteilten Anmeldedatum bei ROLAND.
Erhalte ich eine Annahmeerklärung oder Versicherungsbestätigung?
Nein. Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der versicherten Person von ROLAND nicht ausgestellt.
Wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet mit dem von der Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Was passiert bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrags?
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
