Mit der Diebstahl-Zusatzversicherung der Ammerländer Versicherung sind in der E-Bike Versicherung nicht nur das versicherte Fahrrad, sondern auch alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt gegen Diebstahl geschützt. Erstattet wird der Neuwert bis zur vereinbarten Grenze, wenn das Rad ordnungsgemäß mit einem eigenständigen Schloss gesichert ist.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für die Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder:
- In der Diebstahl-Zusatzversicherung können sowohl normale Fahrräder ohne Antriebsmotor als auch E-Bikes / Pedelecs versichert werden.
- Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad gemäß § 1 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl.
- Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad / den Fahrradanhänger durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad / Fahrradanhänger verbunden sind (z. B. sog. „Zahlen- und Rahmenschlösser“) gelten nicht als eigenständige Schlösser. Abweichend von § 10 Nr. 1. a) ist ein Mindestkaufpreis des Schlosses nicht vorgeschrieben.
- Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Die Diebstahl-Zusatzversicherung erweitert den Schutz über das eigentlich versicherte Fahrrad hinaus: Auch andere Räder und Anhänger im Haushalt sind gegen Diebstahl abgesichert. Wird ein Rad gestohlen, gibt es einen Ausgleich zum Neuwert bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Wichtig ist, dass das Rad im Ruhezustand mit einem eigenständigen Schloss gesichert wird – fest verbaute Zahlen- oder Rahmenschlösser reichen dafür nicht aus.
Häufige Fragen
Welche Fahrräder sind über die Diebstahl-Zusatzversicherung geschützt?
Versichert werden können normale Fahrräder ohne Antriebsmotor sowie E-Bikes / Pedelecs. Ergänzend zum versicherten Fahrrad besteht Schutz gegen Diebstahl auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Diebstahl?
Erstattet werden die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Leistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
Wie muss das Fahrrad gesichert sein?
Das Fahrrad oder der Fahrradanhänger muss durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden, wenn es nicht zur Fortbewegung genutzt wird. Dauerhaft mit dem Rad verbundene Sicherungen wie Zahlen- und Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser. Ein Mindestkaufpreis für das Schloss ist nicht vorgeschrieben.
Kann die Zusatzversicherung beendet werden?
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres schriftlich verlangen, dass diese Bestimmungen zum nächsten Versicherungsjahr entfallen. Nutzt der Versicherer dieses Recht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
