Die E-Bike-Versicherung der Ammerländer Versicherung läuft über den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten und wann der Vertrag bei Verkauf, Tod oder nach einem Schadenfall endet oder fortgeführt wird.
1. Dauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
2. Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist. Dabei gelten folgende Fristen:
- Für den Versicherer: 3 Monate.
- Für den Versicherungsnehmer: ein Tag vor dem Ablauf des Versicherungsjahres.
3. Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Tag vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens einen Tag vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
4. Veräußerung des Fahrrads
Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die veräußert wurden.
5. Tod des Versicherungsnehmers
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers von diesem Umstand, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortführung des Versicherungsverhältnisses unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt.
6. Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich dem Versicherer mit. Die Prämie berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
7. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
- Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
- Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Für den Versicherungsnehmer und den Versicherer gelten dabei unterschiedliche Fristen. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch den Verkauf des Rades, den Tod des Versicherungsnehmers, einen Diebstahl mit anschließendem Neukauf oder einen Versicherungsfall beeinflusst werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange läuft die E-Bike-Versicherung?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn keiner der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist. Für den Versicherer gilt eine Frist von 3 Monaten, für den Versicherungsnehmer eine Frist von einem Tag vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Was passiert, wenn ich mein E-Bike verkaufe?
Veräußern Sie das versicherte Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Sind mehrere Fahrräder versichert, endet der Schutz nur für die veräußerten Fahrräder.
Was gilt nach einem Diebstahl mit Entschädigung?
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich dem Versicherer mit. Die Prämie berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?
Ja. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei den Vertrag in Schriftform kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen.
