Bei der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gehen Leistungen aus anderen Verträgen wie der Hausratversicherung vor – auch bei nachrangiger Haftung. Verlangt der Versicherungsnehmer dennoch eine Regulierung, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schaden bedingungsgemäß.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen wie z.B. aus der Hausratversicherung beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, wird der Versicherer in Vorleistung treten und den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Besteht für dasselbe E-Bike zusätzlich Schutz über einen anderen Vertrag, etwa die Hausratversicherung, ist zunächst dieser andere Vertrag zuständig. Das gilt auch, wenn dort ebenfalls eine nachrangige Haftung vorgesehen ist. Wenden Sie sich dennoch an die Ammerländer Versicherung, wird der Schaden dort zunächst reguliert.
Häufige Fragen
Welche Versicherung leistet zuerst, wenn mehrere Verträge greifen?
Kann eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen wie der Hausratversicherung beansprucht werden, gehen deren Leistungsverpflichtungen vor.
Was gilt, wenn im anderen Vertrag ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist?
Der Vorrang der anderen Leistungsverpflichtungen gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Kann ich den Schaden trotzdem bei der Ammerländer Versicherung melden?
Ja. Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.
Gilt der Vorrang nur für die Hausratversicherung?
Der Vorrang betrifft andere Versicherungsverträge, aus denen eine Entschädigung beansprucht werden kann – die Hausratversicherung wird dabei als Beispiel genannt.
