In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung darf der Versicherer die Tarife der Fahrrad-Vollkaskoversicherung an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen. Erfahren Sie, wann eine Beitragserhöhung wirksam wird, welche Grenzen gelten und welche Kündigungs- und Umstellungsrechte Ihnen dabei zustehen.
Der Versicherer ist berechtigt, seine Tarife für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei hat der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Sofern sich eine Anpassung ergibt, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden sein. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe der Tarifprämie im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Wann die Änderungen wirksam werden:
- Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung nach Ziffer 1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
- Sofern die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Die sich aus einer Anpassung nach Ziffer 1 ergebende Prämienerhöhung wird der Versicherer dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen.
Ihre Rechte bei einer Prämienerhöhung:
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung:
- kündigen oder
- die Umstellung des Vertrages auf Neugeschäftstarif und Neugeschäftsbedingungen verlangen.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge der Fahrrad-Vollkaskoversicherung anpassen, wenn sich Schäden und Kosten entwickeln. Eine solche Anpassung kann den Beitrag senken oder erhöhen. Steigt der Beitrag, informiert der Versicherer Sie rechtzeitig vorher. Sind Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden, können Sie kündigen oder auf einen neuen Tarif umstellen. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Warum darf der Beitrag der E-Bike Versicherung erhöht werden?
Der Versicherer darf die Tarife der Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Schaden- und Kostenentwicklung anpassen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen. Dabei berücksichtigt er die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Kann der Beitrag auch gesenkt werden?
Ja. Mit einer Anpassung kann eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden sein. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe der Tarifprämie im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Ab wann wird die Beitragsänderung wirksam?
Die Änderungen werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Wann werde ich über eine Prämienerhöhung informiert?
Der Versicherer teilt die Prämienerhöhung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mit.
Welche Rechte habe ich bei einer Prämienerhöhung?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen oder die Umstellung des Vertrages auf Neugeschäftstarif und Neugeschäftsbedingungen verlangen.
