Bei der Ammerländer Versicherung erfahren Sie in der E-Bike Versicherung, was bei einer Doppelversicherung gilt: Bestehen mehrere Verträge – etwa auch eine Hausratversicherung – gehen deren Leistungen vor. Wie der Versicherer dennoch in Vorleistung tritt, lesen Sie hier.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen wie z.B. aus der Hausratversicherung beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, wird der Versicherer in Vorleistung treten und den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie für Ihr E-Bike mehrfach versichert – zum Beispiel zusätzlich über die Hausratversicherung –, dann ist im Schadenfall zunächst der andere Vertrag zuständig. Verlangen Sie dennoch eine Abwicklung über diesen Vertrag, übernimmt der Versicherer die Regulierung zunächst und tritt in Vorleistung. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn mein E-Bike doppelt versichert ist?
Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen, etwa aus der Hausratversicherung, beansprucht werden, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Gilt der Vorrang auch bei nachrangiger Haftung im anderen Vertrag?
Ja. Der Vorrang der anderen Verträge gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Kann ich trotzdem eine Regulierung über diesen Vertrag verlangen?
Ja. Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.
Welche andere Versicherung kann für mein E-Bike zuständig sein?
Als Beispiel wird die Hausratversicherung genannt, aus der eine Entschädigung beansprucht werden kann.
