Wer sein Pedelec versichert, sollte wissen, was in der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung unter einer nicht sachgemäßen Aufladung des Akkus verstanden wird – etwa eine Überladung oder das Nutzen eines falschen Ladekabels.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung bedeutet eine nicht sachgemäße Aufladung beispielsweise:
- eine Überladung des Akkus
- die Verwendung eines nicht für den Akku vorgesehenen Ladekabels
Was bedeutet das konkret?
Der Begriff „nicht sachgemäße Aufladung“ beschreibt, wie der Akku eines E-Bikes gerade nicht geladen werden sollte. Damit sind zum einen das Überladen des Akkus und zum anderen der Einsatz eines Ladekabels gemeint, das nicht für den jeweiligen Akku vorgesehen ist. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt als nicht sachgemäße Aufladung?
Dazu zählen beispielsweise eine Überladung des Akkus oder die Verwendung eines nicht für den Akku vorgesehenen Ladekabels.
Zählt ein falsches Ladekabel als nicht sachgemäße Aufladung?
Ja. Die Verwendung eines nicht für den Akku vorgesehenen Ladekabels gilt als Beispiel für eine nicht sachgemäße Aufladung.
Ist das Überladen des Akkus eine nicht sachgemäße Aufladung?
Ja. Eine Überladung des Akkus wird als Beispiel für eine nicht sachgemäße Aufladung genannt.
