Für die Kündigungsfrist in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes:
Der Verzicht auf die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gilt für die Tarife:
- Comfort
- Exclusiv
- Excellent
Bei allen anderen Tarifen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Vertragsende.
Hier gilt: Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Wenn Sie Ihre Hausratversicherung bei der Ammerländer Versicherung kündigen möchten, dann senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und dem gewünschten Versicherungsende eine schriftliche Mitteilung an:
https://www.ammerlaender-versicherung.de/kontakt.aspx
oder per E-Mail:
info@ammerlaender-versicherung.de
oder per Post:
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede