In der Fahrraddiebstahlversicherung der Ammerländer Versicherung sind bestimmte Fahrräder und Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa Räder mit einer Versicherungssumme über 10.000 EURO, von Privatpersonen gekaufte oder beim Einschluss bereits ältere Fahrräder sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
In der Fahrraddiebstahlversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Nicht versichert sind:
- Fahrräder mit einer Versicherungssumme von mehr als 10.000,- EURO. Die jeweilige Versicherungssumme ergibt sich aus der Zusatzvereinbarung gemäß Antrag;
- a) Fahrräder, die durch eine Privatpersonen gekauft wurden;
- b) Fahrräder, die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Rahmenvertrag älter als 6 Monate sind, gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs;
- c) Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
- d) Beschädigungen jeglicher Art;
- e) Schäden, für die ein Dritter vertraglich oder gesetzlich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
- f) Schäden, die der Versicherungsnehmer oder berechtigte Besitzer vorsätzlich herbeigeführt hat;
- g) Abhandenkommen an nicht fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (z. B. Trinkflaschen, Fahrradkörbe, Kindersitze) sowie nachträglich an das Fahrrad angebaute Teile aus Carbon.
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrraddiebstahlversicherung schützt nicht in jedem Fall. Bestimmte Fahrräder – etwa besonders teure Räder oberhalb einer festgelegten Versicherungssumme, privat gekaufte oder beim Einschluss schon ältere Räder – bleiben außen vor. Ebenso sind reine Beschädigungen, vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden, für die ein Dritter geradestehen muss, sowie lose oder aus Carbon nachgerüstete Anbauteile vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Versicherungssumme ist mein Fahrrad versichert?
Nicht versichert sind Fahrräder mit einer Versicherungssumme von mehr als 10.000,- EURO. Die jeweilige Versicherungssumme ergibt sich aus der Zusatzvereinbarung gemäß Antrag.
Wie alt darf mein Fahrrad beim Einschluss in den Vertrag sein?
Fahrräder, die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Rahmenvertrag älter als 6 Monate sind, gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs, sind nicht versichert.
Sind reine Beschädigungen am Fahrrad mitversichert?
Nein. Beschädigungen jeglicher Art sind nicht versichert.
Sind lose oder nachgerüstete Anbauteile abgesichert?
Nicht versichert ist das Abhandenkommen an nicht fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (z. B. Trinkflaschen, Fahrradkörbe, Kindersitze) sowie an nachträglich an das Fahrrad angebauten Teilen aus Carbon.
Was gilt bei vorsätzlich verursachten Schäden?
Schäden, die der Versicherungsnehmer oder berechtigte Besitzer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert.
