Die Fahrraddiebstahlversicherung der Ammerländer Versicherung ersetzt Fahrräder und Pedelecs bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl und Teilediebstahl inklusive Akku – mit Neuwertentschädigung bis 10.000 Euro und unbegrenzter Versicherungsdauer je Fahrrad.
In der Fahrraddiebstahlversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Versichert sind die in der Anlage I bezeichneten bzw. nachgemeldeten Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest mit dem jeweiligen Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Anbauteile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger usw.
- Neuwertentschädigung, max. 10.000,- Euro
- Versicherungsdauer je Fahrrad: unbegrenzt
- Diebstahl des Fahrrades
- Verlust des Fahrrades durch Raub
- Einbruchdiebstahl
- Teilediebstahl (auch Akku)
Der Versicherer leistet Entschädigung bei:
Diebstahl
- Bei Diebstahl des versicherten Fahrrades leistet der Versicherer Ersatz gemäß § 4 Nr. 1.
- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
- Bei Diebstahl des versicherten Fahrrades aus einem abgestellten, verschlossenen Kraftfahrzeug sowie aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern leistet der Versicherer Ersatz gemäß § 4 Nr. 1, soweit das versicherte Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gegen Diebstahl gesichert war.
Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Das zur Sicherung des Rades verwendete Schloss wird beim Diebstahl des Fahrrades über die Versicherungssumme hinaus entschädigt.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Vorlage des Anschaffungsbelegs. Sämtliche Belege müssen Angaben zum versicherten Fahrrad, insbesondere die Rahmennummer enthalten.
Raub
Raub liegt vor bei Verwirklichung des Tatbestandes gemäß § 249 StGB; reguliert wird gemäß Diebstahl.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn Ihr Fahrrad oder Pedelec gestohlen, geraubt oder durch Einbruch entwendet wird. Auch der Diebstahl einzelner, fest verbundener Teile wie der Akku ist abgedeckt. Erstattet werden die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte, damit Sie schnell wieder mobil sind. Bewahren Sie Ihren Kaufbeleg mit Rahmennummer gut auf – er ist die Grundlage für die Entschädigung.
Häufige Fragen
Welche Fahrräder sind versichert?
Versichert sind die in der Anlage I bezeichneten bzw. nachgemeldeten Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Anbauteile wie Sattel, Lenker, Lampen und Gepäckträger.
Wie hoch ist die Entschädigung im Diebstahlfall?
Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Die Neuwertentschädigung beträgt maximal 10.000,- Euro.
Ist der Akku eines Pedelecs mitversichert?
Ja. Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Welche Nachweise brauche ich für die Entschädigung?
Voraussetzung ist die Vorlage des Anschaffungsbelegs. Sämtliche Belege müssen Angaben zum versicherten Fahrrad enthalten, insbesondere die Rahmennummer.
Bin ich versichert, wenn das Rad aus einem Auto gestohlen wird?
Ja. Bei Diebstahl aus einem abgestellten, verschlossenen Kraftfahrzeug sowie aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern leistet der Versicherer Ersatz, soweit das Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gegen Diebstahl gesichert war.
