Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
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