Der Versicherer erstattet für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung anfallende Stornogebühren einer bereits gebuchten Urlaubsreise für den Versicherungsnehmer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wenn dieser wegen eines erheblichen Versicherungsfalles, welcher innerhalb einer Woche vor Reiseantritt eingetreten ist, seine Urlaubsreise nicht antreten Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 10.000,- EURO übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 3.500,- EURO begrenzt. Der Versicherer leistet nur, sofern für den Schadenfall nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der bereits gebuchten Urlaubsreise bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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