In Erweiterung für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen durch Überschwemmung durch Starkregen.
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Starkregen.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Starkregen entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (sonst. Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch);
- Rückstauschäden.
Der Versicherungsnehmer hat zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer unter beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und der beantragte Versicherungsschutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar anschließt.
Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 10 % der Schadensumme, mindestens 250,- EURO, maximal 1.500,- EURO je Schadenfall.
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