Eine Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstelle gilt in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung als ständig bewohnt und kann ohne Zuschlag versichert werden.
Bei einer Pendlerwohnung müssen folgende Punkte beachtet werden:
-
Versicherungsschutz:
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat, der sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) befindet und innerhalb Deutschlands liegt.
-
Entfernung:
- Die Pendlerwohnung muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt sein.
-
Wertsachen:
- Für Wertsachen gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von maximal 2.500 Euro.
-
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 20.000 Euro begrenzt.
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung