Eine Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstelle gilt in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung als ständig bewohnt und kann ohne Zuschlag versichert werden.
Eine Pendlerwohnung ist ausschließlich der beruflich bedingte Zweitwohnsitz des Versicherungsnehmers bzw. einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Die Pendlerwohnung wird mindestens für 4 Tage in der Woche bewohnt.
Die Versicherbarkeit und Entschädigungsgrenzen hängen von der gewählten Tarifvariante ab.
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