In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung beginnt der Schutz für Lastenräder frühestens einen Tag nach Antragstellung. Der Rahmenvertrag läuft drei Jahre, verlängert sich stillschweigend um je ein Jahr und regelt Meldefristen sowie den Aus- und Einschluss neuer Fahrräder klar und nachvollziehbar.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Lastenräder:
Vertragsbeginn / Vertragsablauf
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Vertragsdauer
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Zum Zeitpunkt der Beendigung des Rahmenvertrages erlischt der Versicherungsschutz für alle bereits gemeldeten Fahrräder sowie der noch nicht gemeldeten Fahrräder.
Laufzeit von Risiken / Einschluss von Risiken / Versicherungsdauer
Neu hinzukommende Fahrräder sind ab dem Kaufdatum über den Rahmenvertrag mitversichert, sofern die Meldung unverzüglich (innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum), unter Angabe der Rahmennummer und der Versicherungssumme an den Versicherer erfolgt ist.
- Bei fristgerechter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem Kaufdatum.
- Bei verspäteter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem Meldezeitpunkt.
Versicherte Räder können frühestens 36 Monate nach dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zum nächsten 01.01. und ist dem Versicherer bis zum 30.11. durch die Übermittlung der nachgepflegten Meldeliste (Anlage I) mitzuteilen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet nicht sofort mit dem Antrag, sondern frühestens am Tag danach. Der Rahmenvertrag läuft zunächst über mehrere Jahre und verlängert sich automatisch, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Neue Lastenräder sollten möglichst schnell gemeldet werden, damit der Schutz bereits ab dem Kauf gilt. Für das Herausnehmen einzelner Räder gelten eine Mindestlaufzeit und feste Termine.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab dem beantragten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Wie lange läuft der Rahmenvertrag?
Der Rahmenvertrag wird für 3 Jahre abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugeht.
Bis wann muss ein neues Lastenrad gemeldet werden?
Die Meldung muss unverzüglich, innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum, unter Angabe der Rahmennummer und der Versicherungssumme erfolgen. Bei fristgerechter Meldung besteht Schutz ab dem Kaufdatum, bei verspäteter Meldung ab dem Meldezeitpunkt.
Wann kann ein Rad wieder ausgeschlossen werden?
Versicherte Räder können frühestens 36 Monate nach dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zum nächsten 01.01. und ist dem Versicherer bis zum 30.11. durch die nachgepflegte Meldeliste (Anlage I) mitzuteilen.
Was passiert bei Beendigung des Rahmenvertrages?
Zum Zeitpunkt der Beendigung des Rahmenvertrages erlischt der Versicherungsschutz für alle bereits gemeldeten sowie für die noch nicht gemeldeten Fahrräder.
