Bei der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gelten für Lastenräder klare Vorgaben zur Antragstellung: Anträge dürfen frühestens ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden, unterjährige Versicherungen mit weniger als einem Jahr Laufzeit werden grundsätzlich nicht gezeichnet.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Lastenräder:
- Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden.
- Unterjährige Versicherungen (Laufzeit weniger als ein Jahr) werden grundsätzlich nicht gezeichnet.
Was bedeutet das konkret?
Für Lastenräder legt die E-Bike Versicherung fest, ab wann ein Antrag gestellt werden darf und welche Mindestlaufzeit gilt. Der Antrag ist erst innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor dem gewünschten Vertragsbeginn möglich, und sehr kurze Vertragslaufzeiten sind nicht vorgesehen.
Häufige Fragen
Wie früh darf ich einen Antrag für ein Lastenrad stellen?
Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden.
Werden unterjährige Versicherungen für Lastenräder gezeichnet?
Nein. Unterjährige Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden grundsätzlich nicht gezeichnet.
Was gilt als unterjährige Versicherung?
Als unterjährig gilt eine Versicherung mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Für welche Räder gelten diese Vorgaben zur Antragstellung?
Diese Regelungen gelten in der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung für Lastenräder.
