Es gilt in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung: Der Hausrat Ihrer Wohngemeinschaft ist versicherbar. Voraussetzung ist, dass Sie den gesamten Hausrat der Wohngemeinschaft versichern. Als Grundlage zur Ermittlung der Versicherungssumme dient die Angabe der gesamten Wohnfläche (siehe auch Wie berechnet sich die Wohnfläche?). Einzelne Zimmer sind nicht versicherbar. Optimaler Weise benennen Sie den Hauptmieter als Versicherungsnehmer.
Hier sind die Angaben zur Wohngemeinschaft:
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Mitversicherung:
- Mitversichert ist abweichend zu VHB 2022 Abschnitt „A“ § 6 Nr. 4e) der Hausrat aller Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie der Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung, sofern die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde. Diese Leistungserweiterung gilt nicht für die Vorsorgeversicherung der Kinder.
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Voraussetzung:
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind.
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Ausschluss:
- Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
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Obliegenheiten:
- Sämtliche in VHB 2022 Abschnitt „B“ § 26 genannten vertraglichen Obliegenheiten gelten auch für die in der Wohnung lebenden und dort behördlich gemeldeten Personen. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der in VHB 2022 Abschnitt „B“ § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Eigener Hausstand = eigene Versicherung nötig
- Sie müssen am Studienort eine eigene Hausratversicherung abschließen, wenn Sie selbst einen eigenen Hausstand führen.
- Definition eigener Hausstand: Ein eigenständiger Hausstand liegt vor, wenn dem Bewohner neben Wohn- und Schlafraum eine eigene Küche und ein eigenes Bad zur Verfügung stehen.
- Ein WG-Zimmer oder das Zimmer im Studentenwohnheim sind noch über die elterliche Hausratpolice versichert, denn sie gelten nicht als eigener Hausstand. Zum Tragen kommt in den Fällen die sogenannte Außenversicherung, die Gegenstände außerhalb der eigenen vier Wände mit einschließt – beispielsweise auch auf Reisen.
- Mieten Studenten eine möblierte Wohnung, ist der Vermieter für die Absicherung der vermieteten Möbel zuständig. Kleidung und Bücher sind hier in der Regel ebenfalls noch über die Außenversicherung abgedeckt.