Für Beitrag / Beitragsanpassung / Beitragserhöhung in der Elementarschaden-Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes:
1. Elementarschadenversicherung
Versicherte Gefahren
- Überschwemmung des Versicherungsortes
- Rückstauschäden gelten als mitversichert, soweit das
Gebäude, in dem sich die versicherten Räumlichkeiten
befinden, über eine funktionsfähige Rückstauklappe/
Rückstauventil verfügt. - Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
Jahresnettobeitrag
- Verträge bis 60.000 € VS: 15,- €
- Verträge über 60.000 € VS: 25,- €
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadensumme, mind. 250,- € max. 1.500,- €.
2. ÜBERSCHWEMMUNG DURCH STARKREGEN
Versicherte Gefahren
- Überschwemmung des Versicherungsortes durch Starkregen
Jahresnettobeitrag
- Verträge bis 60.000 € VS: 10,- €
- Verträge über 60.000 € VS: 15,- €
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadensumme, mind. 250,- € max. 1.500,- €.