In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für die Sicherung, Haustür, Wohnungstür, Türschloß und Schloß folgendes:
- Alle Eingangstüren (auch Kellertüren) der Wohnung bzw. des Einfamilienhauses müssen über bündige Zylinderschlösser (Überstand maximal 5 mm) mit von innen verschraubten Sicherheitsbeschlag und/oder elektronische Schlösser mit Codekartenschlüssel verfügen.
- Bei Kellerabteilen bzw. -räumen in einem Mehrfamilienhaus, die keine Verbindung zur versicherten Wohnung aufweisen, muss die vorgenannte Mindestsicherung nicht erfüllt sein. Unabhängig davon muss das Kellerabteil bzw. der Kellerraum verschlossen werden (z. B. mit einem Vorhängeschloss oder sonstige Schließvorrichtungen).
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