Für Feuergefährliche Betriebe in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes:
Eine Annahme des Antrages ist ausgeschlossen, sofern sich innerhalb des Gebäudes der versicherten Wohnung feuergefährliche Betriebe befinden. Als feuergefährliche Betriebe gelten vor allem die nachfolgend genannten Betriebe:
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- Altpapierhandel/ -verwertung
- Baumarkt / Baustoffhandel
- Bar, Kneipe, Diskothek, Bowlingbahn
- Eroscenter
- Glasbläserei
- Goldschmied
- Holz- und Kunststoffbe- oder -verarbeitungsbetrieb
- Lackiererei, Kfz-Werkstatt mit Lackiererei / Verwertung
- Handel mit Energiestoffen (Öl, Gas etc.)
- Räucherei
- Risiken mit Heu- und Strohlagerung
- Sägewerk
- Spielhalle
- Tankstelle
- Tanzlokale jeder Art
- Recyclingbetrieb
- Ziegele
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