Für versicherte Kosten in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes:
Zusammenfassung:
- Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schadenabwendungskosten und Minderungskosten
- Bewachungskosten
- Schlossänderungen
- Schlossänderungen für Wertbehältnisse
- Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen nach Einbruchdiebstahl
- Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen bei Rettungsmaßnahmen nach einem versicherten Schaden
- Schäden durch Rauchmelder-Fehlalarm
- Reparaturkosten an Tapeten und Bodenbelägen in Mietwohnungen nach Leitungswasserschaden
- Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch
- Hotelkosten
- Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
- Schäden an behindertengerechten Einbauten
- Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere bis max. 5.000,- EURO
- Kosten für Miet- / Ersatzgeräte
- Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise
- Reiserücktrittskosten nach einem Schaden bis 3.500,- EURO
- Umzugskosten nach einem Schaden
- Sachverständigenkosten
- Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
- Kosten eines Haustieres für Unterbringung und Tierarzt nach einem Versicherungsfall
- Datenrettungskosten
- Telefonmissbrauch von Festnetzgeräten nach Einbruch durch unbekannte Täter
- Mehrkosten durch Preissteigerungen
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Kostenpauschale
- Kinderbetreuung im Notfall (nach versichertem Schaden)
Hinweis: die aufgeführten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen
Aufräumungskosten: für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und
den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Bewegungskosten und Schutzkosten: die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Hotelkosten: für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Transportkosten und Lagerkosten: für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schlossänderungskosten: für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Bewachungskosten: für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden: die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus
nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Reparaturkosten für Nässeschäden: an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Kosten für provisorische Maßnahmen: Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen sind höchstens bis zur vereinbarten Betrag mitversichert.
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