Für Feuer und Explosion in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes:
- Nutzwärmeschäden
- Blitzschäden einschl. Überspannung
- Schäden durch Stromschwankungen
- Schäden an Gefriergut durch eine unvorhersehbare Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall)
- Kühl- und Gefriergut infolge technischen Geräteversagens
- Explosion
- Implosion
- Seng- und Schmorschäden
- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
- Überschalldruckwellen
- Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen
- Aufprall und Absturz unbemannter Flugkörper
- Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
- Schäden durch Blindgänger
Für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich
Nutzwärmeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Überspannung
- In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes entstehen.
- Überspannungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Schäden durch Stromschwankungen
- In Erweiterung sind Schäden im Excellent-Schutz an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
- Eine Leistung erfolgt subsidiär zum jeweiligen Netzbetreiber.
Seng- und Schmorschäden
Abweichend leistet der Versicherer im Excellent-Schutz Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die an versicherten Sachen, mit Ausnahme von technischen Geräten aller Art und Wertsachen, entstehen.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
- Abweichend leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden.
- Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen
Überschalldruckwellen
Ergänzend sind Schäden an versicherten Sachen durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall) im Excellent-Schutz versichert.
Aufprall von Flugkörpern
Schäden durch den Aufprall oder den Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung auf das Gebäude, in dem sich die versicherten Sachen befinden, sind im Excellent-Schutz mitversichert.
Schäden an Gefriergut
- In Erweiterung sind auch Folgeschäden an Gefriergut infolge, Überspannung durch Blitzschlag oder Netzausfall; eines unvorhersehbaren technischen Versagens der Kühl- und Gefriergeräte; im Excellent-Schutz versichert.
- Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
- In Erweiterung leistet der Versicherer im Excellent-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung am Versicherungsort zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Für den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Schäden durch Blindgänger
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger).
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