Für die Glasversicherung in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt Folgendes:
Glasversicherung für die Gebäude- und Mobiliarverglasungen (ohne Beleuchtungskörper) als Zusatzoption zur Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung (die Option ist also wählbar zur Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung).
Mitversichert sind
Gebäudeverglasungen:
Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Gewächshäusern, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen
(auch aus Kunststoff), Glasbausteine, Profilbaugläser.
Mobiliarverglasungen:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen sind bis 500,- EURO je Schadenfall mitversichert. Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten sind bis 250,- EURO je Schadenfall mitversichert.
Beitragsfrei mitversichert sind
- Glaskeramik-Kochflächen
- Wintergärten
- Aquarien/ Terrarien
Nicht versicherte Sachen:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff (außer Duschkabinen)
- Platten aus Glaskeramik
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel
- Photovoltaikanlagen
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer- Displays)
- Scheiben oder Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind, dass sie im Falle eines Bruchs nicht ohne Beschädigung der unversehrten Gegenstände getrennt werden können (z. B. Glasmöbel).
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