Der Schutz vor Fahrraddiebstahl von einem Fahrrad oder einem E-Bike in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ist prozentual zur Versicherungssumme, bis maximal 10.000,- EURO, möglich.
In den Tarifen Exclusiv sind 1% und im Tarif Excellent 100 % Fahrraddiebstahl beitragsfrei mitversichert.
Das Fahrrad ist sowohl am Versicherungsort als auch im Rahmen der Außenversicherung außerhalb mitversichert, sofern ein Fahrrad aus der verschlossenen Wohnung, der verschlossenen eigenen Garage oder dem verschlossenen eigenen Keller durch Einbruch-Diebstahl gestohlen wird, ist dies Bestandteil der Hausratversicherung und darüber abgesichert.
Sollten Sie mit dem Fahrrad unterwegs sein, es abgeschlossen abstellen oder es abgeschlossen in einem Fahrradgemeinschaftskeller abstellen ist für den Diebstahl die Fahrraddiebstahlklausel erforderlich.
Neuwertversicherung
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Einstellpflicht
Für die Tarife Comfort, Exklusiv und Excellent besteht keine Einstellpflicht für Fahrräder.
Reisegepäck
Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck aufgegeben wurden, gelten in den Tarifen Exclusiv und Excellent als mitversichert.
Leistungsversprechen und Definitionen
Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog. E-Bikes / Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl. Für die mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad / Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
Ist das Fahrrad / Fahrradanhänger nicht in Gebrauch und besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Nichtgebrauch einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zum Unterstellen des Fahrrades / Fahrradanhängers zu nutzen, dann ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dieser Einstellmöglichkeit nachzukommen und das Fahrrad / Fahrradanhänger gegen Diebstahl zu sichern.
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall
Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall Kaufbelege, sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der entwendeten Fahrräder / Fahrradanhänger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad / Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- EURO.
Der Zuschlag für Einschluss Fahrraddiebstahl richtet sich nach der jeweiligen Tarifzone des Risikoortes.