In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Diese muss ständig, besonders nachts bewohnt sein.
Gefahrerhöung:
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere dann vorliegen, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird.
Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Für den Tarif Excellent gilt:
In Erweiterung liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Wichtig:
Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert.
- Wohnung und Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
- Hausrat in Einliegerwohnungen
- Hausrat in Garagen auf dem Versicherungsgrundstück
- Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks innerhalb der gleichen oder einer direkt angrenzenden Gemeinde (keine Wertsachen)
- Gemeinschaftsräume für Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer
- Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung
- Außenversicherung Sportgeräte
Ausnahmen
Für Pendlerwohnungen, Zweitwohnsitze, Ferienwohnungen und Ferienhäuser gelten abhängig von der Tarifvariante abweichende Bestimmungen zur Versicherbarkeit.