In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für die Bestimmung der Versicherungssumme:
- Mindestens 650,- EURO Versicherungssumme je m2 Wohnfläche.
Ist die Unterversicherungsverzichtsklausel vereinbart, wird im Schadenfall nicht geprüft, ob die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Versicherungswert entspricht.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung. Die Versicherungssumme wird gemäß angepasst.
- Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Anpassung von Versicherungssumme und Prämie
Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise
nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach
dem Komma berücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadratmeter bzw. die neue Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet und dem
Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung
nicht wirksam. Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages pro Quadratmeter entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Wintergärten und Hobbyräume.
Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
Die Fläche aller Arbeitszimmer von Selbstständigen und Freiberuflern, die sich innerhalb der privat genutzten Wohnung befinden, ist zusätzlich zu berücksichtigen, wenn diese Arbeitszimmer gemäß den besonderen Bedingungen mitversichert werden sollen.
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