Bei der Ammerländer Versicherung als Versicherungsverein können Mitglieder zu Nachschüssen verpflichtet werden, wenn Einnahmen, Rückstellungen und verfügbare Rücklagen die Ausgaben eines Geschäftsjahres nicht decken. Die Nachschuss-Beiträge sind auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt und richten sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge. Auch während des Jahres ausgeschiedene Mitglieder müssen mitzahlen; über Festsetzung und Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen nicht aus, um die Ausgaben eines Geschäftsjahres zu decken, sind die Mitglieder verpflichtet, Nachschuss-Beiträge zu leisten. Diese Nachschuss-Beiträge sind auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt. Sie bemessen sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Auch die Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Die Mitglieder werden zur Zahlung des Nachschussbeitrages in der gleichen Weise aufgefordert wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Geld eines Geschäftsjahres aus Einnahmen, Rückstellungen und verfügbaren Rücklagen nicht ausreicht, können Mitglieder aufgefordert werden, zusätzliche Beiträge nachzuzahlen. Diese Nachschüsse dürfen höchstens einen Jahresbeitrag betragen und werden nach den im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträgen aufgeteilt. Auch wer während des Jahres ausgeschieden ist, muss sich beteiligen. Die Entscheidung über Nachschüsse und deren Höhe trifft der Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat.
Häufige Fragen
Wann müssen Mitglieder Nachschüsse zahlen?
Wenn die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen nicht ausreichen, um die Ausgaben eines Geschäftsjahres zu decken, sind die Mitglieder verpflichtet, Nachschuss-Beiträge zu leisten.
Wie hoch können die Nachschüsse maximal ausfallen?
Die Nachschuss-Beiträge sind auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt und bemessen sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Müssen auch ausgeschiedene Mitglieder Nachschüsse leisten?
Ja, auch die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder haben zu den Nachschuss-Beiträgen beizutragen.
Wer entscheidet über die Höhe der Nachschüsse?
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022