Bei der Ammerländer regelt die Satzung im Bereich Wohnmobil, wie das Vereinsvermögen anzulegen ist: Soweit es nicht für den laufenden Versicherungsbetrieb flüssig gehalten werden muss, erfolgt die Anlage nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorschriften der Aufsichtsbehörde, wobei Ausnahmen deren Genehmigung erfordern.
Das Vereinsvermögen ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorschriften der Aufsichtsbehörde anzulegen. Das gilt, soweit das Vermögen nicht für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten ist.
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Was bedeutet das konkret?
Das Geld des Vereins wird gezielt angelegt, wobei ein Teil verfügbar bleibt, um den laufenden Versicherungsbetrieb zu bedienen. Für die Anlage gelten die gesetzlichen Vorgaben und die Regeln der Aufsichtsbehörde. Wenn davon abgewichen werden soll, muss die Aufsichtsbehörde dies genehmigen.
Häufige Fragen
Wie wird das Vereinsvermögen grundsätzlich angelegt?
Es wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorschriften der Aufsichtsbehörde angelegt.
Muss das gesamte Vermögen angelegt werden?
Nein. Der Teil, der für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten ist, wird nicht angelegt; nur das übrige Vermögen wird angelegt.
Sind Ausnahmen von den Anlagevorschriften möglich?
Ausnahmen sind möglich, sie bedürfen jedoch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022