Bei der Ammerländer Versicherung und ihrem Wohnmobil-Schutz kann der Verein nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung aufgelöst werden, wobei strenge Mehrheits- und Beschlussfähigkeitsregeln gelten und die Aufsichtsbehörde zustimmen muss. Ohne Bestandsübertragung erlöschen die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden. In der Einladung ist auf den besonderen Zweck dieser Mitgliedervertreterversammlung hinzuweisen. Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden. Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind.
Ist die Beschlussfähigkeit der Mitgliedervertreterversammlung nicht gegeben, so ist binnen vier Wochen eine neue Mitgliedervertreterversammlung einzuberaumen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig.
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge erlöschen, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein kann nur in einer besonders für diesen Zweck einberufenen Versammlung der Mitgliedervertreter aufgelöst werden. Dafür sind ein entsprechender Antrag, bestimmte Mehrheiten sowie die Anwesenheit einer festgelegten Anzahl an Vertretern nötig, und die Aufsichtsbehörde muss zustimmen. Wird kein Bestand auf ein anderes Unternehmen übertragen, enden die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Häufige Fragen
Wer darf den Antrag auf Auflösung des Vereins stellen?
Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden.
Wann ist die Versammlung zur Auflösung beschlussfähig?
Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind. Fehlt diese Beschlussfähigkeit, ist binnen vier Wochen eine neue Versammlung einzuberaumen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Was passiert mit meinem Versicherungsvertrag, wenn der Verein aufgelöst wird?
Sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, erlöschen die Versicherungsverträge zwischen Verein und Mitgliedern vier Wochen nach Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Wann gilt der Verein als aufgelöst?
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022