Bei der Ammerländer Wohnmobilversicherung entscheidet die Mitgliedervertreterversammlung über zentrale Vereinsangelegenheiten – etwa über die Verteilung der Überschüsse, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahlen zum Aufsichtsrat, Satzungsänderungen und im äußersten Fall auch über die Auflösung des Vereins.
Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören insbesondere:
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses.
- Feststellung des Jahresabschlusses, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
- Verteilung der Überschüsse.
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
- Wahlen zum Aufsichtsrat.
- Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.
- Änderung der Satzung sowie Einführung neuer Versicherungszweige.
- Wahl von Mitgliedervertretern sowie eventuelle Ausschlüsse von Mitgliedervertretern aus wichtigem Grund.
- Bestellung/Wahl eines Abschlussprüfers.
- Auflösung des Vereins.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium des Vereins. Sie nimmt Berichte entgegen, stellt in bestimmten Fällen den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Verwendung der Überschüsse. Außerdem entlastet sie Vorstand und Aufsichtsrat, wählt den Aufsichtsrat sowie Mitgliedervertreter, legt die Vergütung des Aufsichtsrates fest, ändert die Satzung, bestellt den Abschlussprüfer und kann den Verein auflösen.
Häufige Fragen
Welche Entscheidungen trifft die Mitgliedervertreterversammlung?
Sie ist unter anderem zuständig für die Entgegennahme von Berichten, die Feststellung des Jahresabschlusses in bestimmten Fällen, die Verteilung der Überschüsse, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahlen zum Aufsichtsrat, die Festsetzung der Aufsichtsratsvergütung, Satzungsänderungen, die Wahl von Mitgliedervertretern, die Bestellung eines Abschlussprüfers und die Auflösung des Vereins.
Wann stellt die Versammlung den Jahresabschluss selbst fest?
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Versammlung, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
Kann die Mitgliedervertreterversammlung den Verein auflösen?
Ja, die Auflösung des Vereins gehört zu den Aufgaben der Mitgliedervertreterversammlung.
Wer entscheidet über die Verteilung der Überschüsse?
Die Verteilung der Überschüsse fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022