Bei der Ammerländer und ihrer Wohnmobilversicherung ist die Mitgliedervertreterversammlung beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde – unabhängig davon, wie viele Mitgliedervertreter tatsächlich erschienen sind. Beschlüsse fallen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, für bestimmte Entscheidungen sind jedoch Zwei-Drittel- oder Drei-Viertel-Mehrheiten nötig; auch der Ablauf von Wahlen mit Stimmzetteln und Losentscheid ist festgelegt.
Die Mitgliedervertreterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen oder, wenn Einspruch erhoben wird, durch Stimmzettel. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Eine 2/3-Mehrheit ist jedoch bei bestimmten Beschlüssen erforderlich. Eine 3/4-Mehrheit ist bei bestimmten Beschlüssen erforderlich.
Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch erhoben wird. Wird im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, so findet eine zweite Wahl zwischen den beiden zur Wahl stehenden Mitgliedervertretern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Verhandlungsleiter zieht. Der Vorsitzende der Mitgliedervertreterversammlung ernennt 2 Stimmzähler.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung kann Entscheidungen treffen, sobald sie ordnungsgemäß einberufen wurde – wie viele Vertreter erscheinen, spielt dabei keine Rolle. Normalerweise reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, für einzelne Beschlüsse braucht es aber eine Zwei-Drittel- oder Drei-Viertel-Mehrheit. Wahlen laufen in der Regel über Stimmzettel; bei einer Pattsituation entscheidet das Los.
Häufige Fragen
Wie viele Mitgliedervertreter müssen anwesend sein, damit Beschlüsse gefasst werden können?
Auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter kommt es nicht an. Die Versammlung ist beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde.
Welche Mehrheit ist für einen Beschluss nötig?
Grundsätzlich genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für bestimmte Beschlüsse ist jedoch eine 2/3-Mehrheit und für andere eine 3/4-Mehrheit erforderlich.
Was passiert bei Stimmengleichheit?
Bei einem Beschluss gilt der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Bei einer Wahl entscheidet das Los, das der Verhandlungsleiter zieht.
Wie läuft eine Wahl ab, wenn im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht wird?
Dann findet eine zweite Wahl zwischen den beiden Mitgliedervertretern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022