Bei der Ammerländer Versicherung übernimmt der Vorstand die laufende Geschäftsführung des Vereins und entscheidet unter anderem über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Anlage des Vereinsvermögens, die Höhe der Versicherungsbeiträge sowie über Änderungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ausgenommen bleiben Aufgaben, die dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Dazu zählen unter anderem folgende Aufgaben:
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder,
- die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern,
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung,
- die Anlegung des Vereinsvermögens,
- die Festsetzung der Versicherungsbeiträge,
- die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Vorstand führt die täglichen Geschäfte des Vereins. Er entscheidet zum Beispiel über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, verwaltet das Vereinsvermögen, setzt die Versicherungsbeiträge fest und kann die allgemeinen Versicherungsbedingungen ändern. Aufgaben, die laut Satzung dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zustehen, fallen jedoch nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat der Vorstand des Vereins?
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Dazu gehören unter anderem die Entscheidung über Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wer entscheidet über die Höhe der Versicherungsbeiträge?
Die Festsetzung der Versicherungsbeiträge zählt zu den Aufgaben des Vorstandes im Rahmen der laufenden Geschäftsführung.
Darf der Vorstand über alle Angelegenheiten des Vereins entscheiden?
Nein. Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Wer entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder?
Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder gehört zu den Aufgaben des Vorstandes.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022