Bei der Ammerländer Wohnmobilversicherung entfällt die Leistung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer nach dem Schaden arglistig über wichtige Tatsachen täuscht. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz oder Betrug gilt dabei als Beweis.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden absichtlich verursacht, bekommt keine Entschädigung. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Wird der Versicherer nach dem Schaden arglistig über wichtige Umstände getäuscht, entfällt die Leistung ebenfalls. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz oder Betrug gilt in diesen Fällen als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Welche Folge hat eine Täuschung nach dem Schaden?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes gilt als Beweis für die vorsätzliche Herbeiführung; ein Urteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gilt als Beweis für die arglistige Täuschung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022