Beim Wohnmobil-Versicherungsschutz der Ammerländer gilt der Schutz nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für alle Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, sowie für Kinder, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnen, bis sie das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie für alle:
- mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen;
- nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch weitere Personen mitversichert. Dazu gehören alle Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ebenfalls mitversichert sind Kinder, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnen, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Häufige Fragen
Wer ist neben dem Versicherungsnehmer noch mitversichert?
Mitversichert sind alle Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, sowie Kinder, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Gilt der Schutz auch für Kinder, die bereits ausgezogen sind?
Ja, Kinder, die nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben, sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.
Bis zu welchem Alter sind ausgezogene Kinder mitversichert?
Nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022