Bei der Wohnmobilversicherung der Ammerländer leistet der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Explosion, Blitzschlag oder Luftfahrzeuge zerstört oder beschädigt werden. Klar definiert wird, was jeweils als Brand, Explosion, Blitzschlag oder Luftfahrzeugschaden gilt und dass Schmor- und Sengschäden nicht ersetzt werden.
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden:
- Brand
- Explosion
- Blitzschlag
- Luftfahrzeuge
Brand
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung. Es ist ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden oder hat diesen verlassen. Zudem kann es sich aus eigener Kraft ausbreiten.
Explosion
Eine Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Sie beruht auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Luftfahrzeuge
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schmor- und Sengschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer ersetzt Schäden an versicherten Sachen, die durch Brand, Explosion, Blitzschlag oder Luftfahrzeuge entstehen. Für jede dieser Gefahren gibt es eine genaue Definition, etwa dass ein Brand ein Feuer mit Flammenbildung ist, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Schmor- und Sengschäden sind dagegen nicht versichert, unabhängig davon, welche weiteren Ursachen mitwirken.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind hier abgedeckt?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Explosion, Blitzschlag und Luftfahrzeuge, wenn diese die Sachen zerstören oder beschädigen.
Wann liegt im Sinne dieser Bedingungen ein Brand vor?
Ein Brand ist ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Schmor- und Sengschäden mitversichert?
Nein. Schmor- und Sengschäden sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Was zählt bei der Gefahr Luftfahrzeuge als Schaden?
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022