Bei der Ammerländer Wohnmobilversicherung wird die Folgeprämie jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig und gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn sie innerhalb der im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung genannten Frist eingeht. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Frist leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen.
Fälligkeit
Eine Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Zeitraums bewirkt wird, der im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegeben ist.
Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, darf der Versicherer Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch den Verzug entstanden ist.
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
- Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern. Dabei kann er eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert. Außerdem muss er auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – hinweisen, die sich aus der nicht fristgerechten Zahlung ergeben.
- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie, der Zinsen oder der Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
- Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Auf diese Verbindung ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung der Prämie nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet. Ist die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden, gilt die Frist von einem Monat ab Fristablauf. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Folgeprämie muss zu Beginn der Versicherungsperiode innerhalb der im Versicherungsschein oder in der Rechnung genannten Frist gezahlt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer verspätet, kann der Versicherer Schadenersatz für den Verzug fordern und schriftlich mahnen, mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Kommt es nach Fristablauf zu einem Versicherungsfall und besteht weiterhin Zahlungsrückstand, muss der Versicherer nicht leisten und kann den Vertrag sofort kündigen. Wird jedoch innerhalb eines Monats gezahlt, wird die Kündigung wieder unwirksam.
Häufige Fragen
Wann muss ich die Folgeprämie für mein Wohnmobil bezahlen?
Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist erfolgt, die im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegeben ist.
Was passiert, wenn ich die Folgeprämie zu spät zahle?
Bei Verzug kann der Versicherer Ersatz des ihm entstandenen Verzugsschadens verlangen. Zudem kann er in Textform mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Nach Fristablauf drohen Leistungsfreiheit und eine sofortige Kündigung.
Bin ich noch versichert, wenn nach Ablauf der Mahnfrist ein Schaden eintritt?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt noch mit Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs noch abwenden?
Ja. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung – oder bei verbundener Fristbestimmung innerhalb eines Monats nach Fristablauf –, wird die Kündigung unwirksam. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt davon jedoch unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022