Bei der Wohnmobil-Versicherung der Ammerländer gilt die im Versicherungsschein festgehaltene Versicherungssumme je Schadenereignis, während für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres höchstens das Doppelte dieser Summe erstattet wird. Als Versicherungswert dient grundsätzlich der Neuwert, bei älteren technischen Geräten und Sachen außerhalb des Fahrzeugs dagegen der Zeitwert.
Versicherungssumme
Die im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungssumme gilt je Schadenereignis.
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das 2-fache der genannten Versicherungssumme begrenzt.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für technische Geräte ab einem Alter von 2 Jahren sowie für versicherte Sachen außerhalb des Kraftfahrzeugs wird der Zeitwert erstattet.
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der versicherten Sache durch einen Abzug entsprechend seinem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand.
Was bedeutet das konkret?
Die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme gilt für jedes einzelne Schadenereignis. Innerhalb eines Versicherungsjahres wird jedoch höchstens das Doppelte dieser Summe für alle Versicherungsfälle zusammen erstattet. Für die Entschädigung wird meist der Neuwert zugrunde gelegt; bei technischen Geräten ab zwei Jahren und bei Sachen außerhalb des Fahrzeugs gilt der Zeitwert, der sich aus dem Neuwert abzüglich eines Abschlags für den Zustand ergibt.
Häufige Fragen
Wie oft gilt die Versicherungssumme aus dem Versicherungsschein?
Die im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungssumme gilt je Schadenereignis.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung pro Jahr?
Ja. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das 2-fache der genannten Versicherungssumme begrenzt.
Wann wird der Neuwert und wann der Zeitwert erstattet?
Grundsätzlich gilt der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Für technische Geräte ab einem Alter von 2 Jahren sowie für versicherte Sachen außerhalb des Kraftfahrzeugs wird dagegen der Zeitwert erstattet.
Wie wird der Zeitwert bestimmt?
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der versicherten Sache durch einen Abzug, der sich insbesondere nach dem durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand richtet.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022