Die Ammerländer leistet in der Wohnmobil-Versicherung Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Einbruchdiebstahl, den Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Einbruch in Vorzelte, Vandalismus, Raub oder räuberische Erpressung zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Geschützt sind verschlossene Fahrzeuge, die aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden – bis hin zum aufgeschlitzten Cabriodach und der nachgewiesenen Totalentwendung.
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten Kraftfahrzeuges
- Einbruchdiebstahl in Vorzelten
- Vandalismus
- Raub oder räuberische Erpressung
Der Versicherungsschutz gilt auch für den Versuch einer solchen Tat.
Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten Kraftfahrzeuges
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um verschlossene Kraftfahrzeuge handelt, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt ausdrücklich auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge gleich, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmt sind.
Der Versicherungsschutz gilt auch bei einer nachgewiesenen Totalentwendung des verschlossenen Kraftfahrzeuges.
Vandalismus
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter das Kraftfahrzeug auf eine der zuvor genannten Arten öffnet und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Raub oder räuberische Erpressung
Voraussetzung hierfür ist, dass einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Gegen den Versicherungsnehmer wird Gewalt angewendet, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).
- Der Versicherungsnehmer gibt versicherte Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird.
- Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache – wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt – beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das Heranschaffen nur innerhalb des Versicherungsortes erfolgt, an dem die Tathandlungen verübt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Erstattet werden Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch Einbruchdiebstahl, den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Einbruch in Vorzelte, Vandalismus, Raub oder räuberische Erpressung beschädigt werden oder verloren gehen – auch beim Versuch. Voraussetzung beim Einbruch ist ein verschlossenes Fahrzeug, das aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde; falsche Schlüssel oder das Aufschlitzen von Cabriodächern zählen dazu. Bei Raub muss Gewalt oder deren Androhung im Spiel sein, während einfacher Diebstahl und Trickdiebstahl nicht darunterfallen.
Häufige Fragen
Ist ein einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl abgedeckt?
Nein. Beim Raub liegt keine Gewalt vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden – einfacher Diebstahl und Trickdiebstahl sind damit nicht versichert.
Gilt der Schutz auch, wenn das Fahrzeug nicht abgeschlossen war?
Nein. Voraussetzung ist ein verschlossenes Kraftfahrzeug, das vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde. Dem Aufbrechen steht auch die Verwendung falscher Schlüssel oder ungeeigneter Werkzeuge gleich.
Ist ein aufgeschlitztes Cabriodach versichert?
Ja. Das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern fällt ausdrücklich unter das gewaltsame Öffnen des verschlossenen Fahrzeugs.
Zahlt der Versicherer auch bei einem bloßen Versuch?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst auch den Versuch einer solchen Tat, etwa eines Einbruchdiebstahls, Vandalismus, Raubs oder einer räuberischen Erpressung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022