Bei der Ammerländer wird in der Wohnmobil-Sparte eine Verlustrücklage gebildet, um außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb abzudecken – mindestens in Höhe von 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung. Solange dieser Mindestbetrag nicht erreicht ist, fließt der volle Jahresüberschuss zu; danach gelten feste Regeln für Zuführung und Entnahme.
Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage (Verlustrücklage) gebildet. Diese beträgt mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung.
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht hat oder ihn nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Ist die Mindestrücklage erreicht und übersteigen beim Ablauf eines Geschäftsjahres die Einnahmen des Vereins die Ausgaben, fließen der Rücklage mindestens 10 % des Überschusses zu. Das gilt so lange, bis die Rücklage 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat.
Die Mitgliedervertretung kann auf Vorschlag des Vorstandes darüber hinaus weitere Teile des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden. Zudem ist eine Verwendung nur insoweit zulässig, als die Rücklage den Betrag der Mindestrücklage nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein legt eine Verlustrücklage an, um außergewöhnliche Verluste abfangen zu können. Sie muss mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen. Bis dieser Wert erreicht ist, wird der gesamte Jahresüberschuss in die Rücklage gelegt; danach fließen ihr mindestens 10 % eines Überschusses zu. Entnahmen sind pro Jahr auf 25 % der Gesamtsumme begrenzt und dürfen die Mindestrücklage nicht unterschreiten.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Verlustrücklage mindestens sein?
Sie muss mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen.
Was passiert mit dem Jahresüberschuss, solange die Mindestrücklage nicht erreicht ist?
Solange der Mindestbetrag noch nicht erreicht oder nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht ist, fließt der volle Jahresüberschuss in die Verlustrücklage.
Wie viel darf pro Jahr aus der Verlustrücklage verwendet werden?
In einem Jahr dürfen nur bis zu 25 % der Gesamtsumme der Rücklage verwendet werden, und auch nur soweit die Mindestrücklage nicht unterschritten wird. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Können neben der Verlustrücklage weitere Rücklagen gebildet werden?
Ja, neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022