Bei der Ammerländer Versicherung im Bereich Wohnmobil können Vereinsmitglieder Anträge, die nicht die Geschäftsführung betreffen, bis spätestens zum 1. Februar eines Jahres schriftlich beim Vorstand einreichen, damit die Mitgliedervertreterversammlung darüber beschließt. Solche Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern mit Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Mitglieder des Vereins können Anträge, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen, zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen. Diese Anträge müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Gegebenenfalls kann ein Mitgliedervertreter mit der Begründung beauftragt werden. Alternativ kann das Vereinsmitglied in die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.
Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein. Dabei ist die Mitglieds-Nr. anzugeben.
Anträge, die nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinsmitglieder dürfen eigene Anträge stellen, solange diese nicht die Geschäftsführung betreffen. Solche Anträge müssen bis spätestens 1. Februar schriftlich beim Vorstand vorliegen und von mindestens 200 Mitgliedern mit deren Mitglieds-Nr. unterschrieben sein. Über die Begründung kann ein Mitgliedervertreter beauftragt oder das Mitglied selbst zur Versammlung eingeladen werden. Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, sind nur beschlussfähig, wenn niemand widerspricht.
Häufige Fragen
Bis wann müssen Mitglieder ihre Anträge einreichen?
Anträge müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wie viele Unterschriften braucht ein solcher Antrag?
Der Antrag muss von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein, jeweils unter Angabe der Mitglieds-Nr.
Welche Anträge dürfen Mitglieder einreichen?
Mitglieder können Anträge einreichen, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen. Über sie beschließt die Mitgliedervertreterversammlung.
Können auch Anträge behandelt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ja, aber nur dann zum Beschluss, wenn sich in der Mitgliedervertreterversammlung kein Widerspruch dagegen erhebt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022