Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung in der Wohnmobilversicherung nicht einverstanden ist, kann sich als Verbraucher kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden, bei online geschlossenen Verträgen die EU-Online-Streitbeilegungsplattform nutzen, die Aufsicht BaFin einschalten, den Rechtsweg beschreiten oder direkt das interne Beschwerdemanagement kontaktieren.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/cosumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- - Beschwerdemanagement –
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Ergebnis einer Verhandlung nicht zufrieden, haben Sie mehrere Wege, sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie den kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten, bei online abgeschlossenen Verträgen zusätzlich eine Online-Plattform nutzen. Daneben können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden, den Rechtsweg beschreiten oder direkt das interne Beschwerdemanagement des Versicherers kontaktieren.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Ammerländer nicht zufrieden bin?
Ihnen stehen mehrere Wege offen: der Versicherungsombudsmann, bei online geschlossenen Verträgen die EU-Online-Plattform, die Aufsicht BaFin, der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Kostet die Schlichtung beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Schlichtungsverfahren sich der Versicherer zu beteiligen verpflichtet hat.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die zuständige Aufsichtsbehörde des Versicherungsunternehmens.
Wann kann ich die Online-Streitbeilegungsplattform nutzen?
Wenn Sie Verbraucher sind und den Vertrag online abgeschlossen haben, etwa über eine Webseite oder per E-Mail. Ihre Beschwerde wird von der Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022