Bei der Wohnmobilversicherung der Ammerländer beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Der Vertrag läuft für den vereinbarten Zeitraum, verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um je ein weiteres Jahr und lässt sich mit Fristen kündigen. Auch der Tod des Versicherungsnehmers und der Eintritt eines Versicherungsfalles wirken sich auf den Bestand des Vertrages aus.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Dabei gelten jedoch die Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
Dauer
Der Vertrag wird für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt nicht, wenn eine der Vertragsparteien der anderen spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugehen lässt.
Tod des Versicherungsnehmers
Stirbt der Versicherungsnehmer, endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer von diesem Umstand Kenntnis erlangt. Spätestens endet es jedoch zwei Monate nach dem Tod.
Etwas anderes gilt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe erklärt, das Versicherungsverhältnis fortzuführen, und dabei den künftigen Versicherungsnehmer benennt.
Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (zum Beispiel per E-Mail oder Brief). Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort wirksam, sobald sie beim Versicherer zugegangen ist. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum Termin im Versicherungsschein, sofern die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wird. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um je ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Stirbt der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon erfährt, spätestens zwei Monate nach dem Tod – es sei denn, ein Erbe führt ihn fort. Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten kündigen.
Häufige Fragen
Wann startet der Versicherungsschutz für das Wohnmobil?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass die Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie beachtet werden.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Das Versicherungsverhältnis endet, sobald der Versicherer vom Tod erfährt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Es endet nicht, wenn bis dahin ein Erbe die Fortführung erklärt und den künftigen Versicherungsnehmer benennt.
Kann ich nach einem Schaden kündigen und wann wird das wirksam?
Nach einem Versicherungsfall kann jede Vertragspartei in Textform kündigen; die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen. Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort mit Zugang wirksam, auf Wunsch spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022