Bei der Ammerländer und ihrer Wohnmobil-Versicherung müssen die Mitglieder ihre Beiträge jährlich im Voraus zahlen, und zwar nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gelten die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Die Mitglieder müssen ihre Beiträge jährlich im Voraus entrichten. Grundlage dafür sind die Tarife, die der Vorstand beschlossen hat.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Als Mitglied zahlt man den Versicherungsbeitrag einmal jährlich und immer im Voraus. Wie hoch der Beitrag ist, richtet sich nach den vom Vorstand festgelegten Tarifen. Wer nicht rechtzeitig zahlt und dadurch in Verzug gerät, für den greifen die gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Häufige Fragen
Wann müssen die Beiträge gezahlt werden?
Die Mitglieder müssen ihre Beiträge jährlich im Voraus entrichten.
Wonach richtet sich die Höhe der Beiträge?
Die Beiträge richten sich nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat.
Was gilt, wenn ich mit der Beitragszahlung in Verzug gerate?
Für den Fall des Verzuges eines Mitgliedes gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022