Wer bei der Ammerländer eine Wohnmobilversicherung hat, muss Anzeigen und Erklärungen an den Versicherer grundsätzlich in Textform übermitteln, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Diese Vorgabe gilt immer dann, wenn nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
Alle Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers müssen in Textform an den Versicherer gerichtet werden. Textform bedeutet zum Beispiel E-Mail oder Brief. Dies gilt, soweit nichts anderes gesondert geregelt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben möchten, muss dies in Textform geschehen. Dazu zählen etwa eine E-Mail oder ein Brief. Nur wenn für einen bestimmten Fall etwas anderes festgelegt ist, gilt eine abweichende Form.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich dem Versicherer etwas mitteilen?
Anzeigen und Erklärungen sind in Textform an den Versicherer zu richten, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Zählt eine E-Mail als gültige Form der Erklärung?
Ja, eine E-Mail gilt als Textform und ist damit zulässig, ebenso wie ein Brief.
Gilt die Textform immer?
Die Textform gilt, soweit nichts anderes gesondert geregelt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022