Bei der Ammerländer Versicherung in der Sparte Wohnmobil entsteht die Mitgliedschaft im Verein mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet mit dessen Ablauf. Wer aus dem Verein ausscheidet, hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet mit dessen Ablauf.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, wird man zugleich Mitglied. Läuft der Vertrag aus, endet auch die Mitgliedschaft. Wer den Verein verlassen hat, kann keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen geltend machen.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Mitgliedschaft im Verein?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Habe ich nach dem Ausscheiden Anspruch auf das Vereinsvermögen?
Nein, ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022