Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen bei der Ammerländer Wohnmobilversicherung später doch ermittelt, muss der Fund unverzüglich in Textform angezeigt werden; wer bereits eine Entschädigung in voller Höhe des Versicherungswerts erhalten hat und die Sache zurückerlangt, muss das Geld zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer überlassen, während bei beschädigten Fundstücken ein Anspruch auf Reparaturkosten bestehen bleibt.
Anzeigepflicht
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, muss der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzeigen. Textform bedeutet zum Beispiel eine E-Mail oder ein Brief.
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
Erlangt der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurück, nachdem für diese Sache bereits eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt wurde, hat er die Wahl:
- Er zahlt die Entschädigung zurück.
- Oder er stellt die Sache dem Versicherer zur Verfügung.
Beschädigte Sachen
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten. Das gilt auch dann, wenn die Sachen bei ihm verbleiben.
Was bedeutet das konkret?
Taucht eine gestohlene oder verlorene Sache wieder auf, muss das umgehend schriftlich gemeldet werden. Wurde für die Sache schon der volle Versicherungswert ausgezahlt und der Versicherungsnehmer bekommt sie zurück, muss er entweder das Geld erstatten oder die Sache dem Versicherer überlassen. Ist die zurückerhaltene Sache beschädigt, darf er trotzdem eine Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten beanspruchen oder behalten.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine verlorene oder gestohlene Sache wieder auftaucht?
Sobald der Verbleib abhanden gekommener Sachen bekannt wird, muss der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzeigen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Muss ich die Entschädigung zurückzahlen, wenn ich die Sache wiederbekomme?
Wenn bereits eine Entschädigung in voller Höhe des Versicherungswertes gezahlt wurde und der Versicherungsnehmer die Sache zurückerhält, muss er die Entschädigung entweder zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Was gilt, wenn die zurückerhaltene Sache beschädigt ist?
Bei beschädigten wiederbeschafften Sachen kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten, auch wenn die Sachen bei ihm verbleiben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022