Beim Wohnmobil-Schutz der Ammerländer gilt der Versicherungsschutz weltweit und ohne zeitliche Begrenzung, wobei als Versicherungsort unter anderem der Innenraum zugelassener oder dienstlich überlassener Fahrzeuge, Leih- und Mietwagen, Dauercamping-Standplätze, der Wohnsitz vor und nach einer Reise, das Winterlager sowie unbeaufsichtigt abgestellte Wohnmobile und Wohnwagen zählen – teils mit Selbstbehalt und bestimmten Ausschlüssen für Wertsachen und Bargeld.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.
Versicherungsort
Versicherungsort ist der Fahrzeuginnenraum aller Kraftfahrzeuge, die
- in Deutschland behördlich auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen zugelassen wurden oder
- den versicherten Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden.
Darunter fallen auch sogenannte Leih- oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Versichert ist außerdem der Inhalt von Kraftfahrzeugen, die sich dauerhaft auf einem Standplatz auf einem Campingplatz befinden (Dauercamping). Ausgeschlossen sind hiervon bestimmte gesondert aufgeführte Gegenstände sowie Wertsachen und Bargeld.
Versicherungsschutz besteht auch unmittelbar vor oder nach einer Reise am Wohnsitz einer versicherten Person:
- in einer verschlossenen Garage,
- in einer Halle oder
- auf einem allseitig umfriedeten und durch Verschluss gesicherten Grundstück.
Mitversichert ist das Abstellen des Kraftfahrzeuges im Winterlager:
- in einem verschlossenen Raum bzw. einer Garage;
- auf einem umfriedeten und abgeschlossenen Platz bzw. Grundstück am Wohnsitz des Versicherungsnehmers;
- auf einem umfriedeten und abgeschlossenen Platz bzw. Grundstück in unmittelbarer Nähe des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Kein Versicherungsschutz besteht für bestimmte gesondert genannte Gegenstände sowie Wertsachen und Bargeld, die sich während der Winterlagerung im Kraftfahrzeug befinden.
Versicherungsschutz besteht auch für Sachen in Wohnmobilen, Wohnwagen, Campingfahrzeugen sowie Personenkraftfahrzeugen, die außerhalb von ausgeschilderten bzw. ausgewiesenen Campingplätzen, Wohnmobilplätzen oder gleichgestellten Abstellplätzen unbeaufsichtigt abgestellt sind. Bei Schäden zwischen 24 Uhr und 6 Uhr besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 250 EURO, wenn sich der Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Diebstahl des Fahrzeuges, Raub oder räuberische Erpressung ereignete.
Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Bedingungen sind alle zugelassenen Personenkraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Nutzlast. Darunter fallen unabhängig vom maximalen Gesamtgewicht auch Wohnmobile, Wohnwagen sowie Campingfahrzeuge. Ausgenommen sind Lastkraftfahrzeuge und Anhänger.
Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge, die
- nicht zugelassen sind,
- mit einem roten Kennzeichen zugelassen sind oder
- mit einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt weltweit und ohne zeitliche Begrenzung. Versichert ist der Fahrzeuginnenraum bestimmter Fahrzeuge sowie der Inhalt beim Dauercamping, am Wohnsitz vor und nach einer Reise, im Winterlager und beim unbeaufsichtigten Abstellen außerhalb von Campingplätzen. Für Wertsachen und Bargeld sowie einige gesondert genannte Gegenstände gelten in bestimmten Situationen Ausschlüsse; bei nächtlichen Schäden zwischen 24 und 6 Uhr kann ein Selbstbehalt anfallen. Nicht zugelassene Fahrzeuge sowie solche mit rotem oder Kurzzeitkennzeichen sind nicht versichert.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit und ohne zeitliche Begrenzung.
Sind Leih- oder Mietwagen mitversichert?
Ja, zum Versicherungsort gehört auch der Innenraum von Leih- oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Wann gilt ein Selbstbehalt bei unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen?
Bei Schäden zwischen 24 Uhr und 6 Uhr gilt ein Selbstbehalt von 250 EURO, wenn der Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Diebstahl des Fahrzeuges, Raub oder räuberische Erpressung entstanden ist.
Welche Fahrzeuge sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge, die nicht zugelassen sind oder mit einem roten Kennzeichen bzw. einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen sind. Ausgenommen sind zudem Lastkraftfahrzeuge und Anhänger.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022