Bei der Ammerländer Versicherung, unter anderem Anbieter von Wohnmobil-Versicherungen, besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens sechs Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen und von der Mitgliedervertreterversammlung gewählt werden. Die Amtszeit läuft bis zur Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl, Wiederwahl ist möglich, und für den Fall des Ausscheidens gibt es ein Ersatzmitglied. Geregelt sind außerdem Vorsitz, Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Willenserklärungen sowie die Vergütung der Mitglieder.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Personen. Diese müssen Mitglieder des Vereins sein. Sie werden von der Mitgliedervertreterversammlung gewählt. Die Amtszeit läuft bis zur Beendigung der Mitgliedervertreterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Wiederwahl ist zulässig. Für alle Aufsichtsratsmitglieder wird nur ein Ersatzmitglied gewählt.
Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit aus, muss eine außerordentliche Mitgliedervertreterversammlung zur Ersatzwahl nur dann berufen werden, wenn weniger als drei Aufsichtsratsmitglieder vorhanden sind. In diesem Fall dauert die Amtszeit des Ersatzmitgliedes so lange, wie das Amt des Ausgeschiedenen gedauert hätte, an dessen Stelle es getreten ist.
Der Aufsichtsrat wählt in der ersten auf die Mitgliedervertreterversammlung folgenden Aufsichtsratssitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Der Aufsichtsrat versammelt sich zu seinen Sitzungen durch schriftliche Einladung des Vorsitzenden. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Die Sitzungen finden statt, so oft die Geschäfte es erfordern. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalendervierteljahr zusammentreten, er muss einmal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Die Einberufung muss unverzüglich erfolgen, wenn der Vorstand oder ein Aufsichtsratsmitglied dies verlangt. Die Sitzung hat binnen zwei Wochen nach Einberufung stattzufinden.
Der Vorsitzende des Vorstandes oder einzelne Mitglieder des Vorstandes nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates auf Aufforderung oder Einladung teil.
Willenserklärungen des Aufsichtsrates erfolgen durch den Vorsitzenden. Über Willenserklärungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll ist von den anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnen.
Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf eine Vergütung und die Erstattung von Barauslagen. Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliedervertreterversammlung festgesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat setzt sich aus drei bis sechs Vereinsmitgliedern zusammen, die von der Mitgliedervertreterversammlung für eine mehrjährige Amtszeit gewählt werden; eine Wiederwahl ist möglich. Aus seiner Mitte bestimmt er einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter und trifft seine Entscheidungen in Sitzungen mit Stimmenmehrheit, wobei mindestens drei Mitglieder anwesend sein müssen. Beschlüsse werden protokolliert, und die Mitglieder erhalten eine von der Mitgliedervertreterversammlung festgelegte Vergütung sowie ihre Auslagen erstattet.
Häufige Fragen
Aus wie vielen Personen besteht der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen.
Wann muss eine außerordentliche Mitgliedervertreterversammlung für eine Ersatzwahl einberufen werden?
Eine außerordentliche Mitgliedervertreterversammlung zur Ersatzwahl ist nur dann nötig, wenn weniger als drei Aufsichtsratsmitglieder vorhanden sind.
Wie oft tagt der Aufsichtsrat?
Er soll einmal im Kalendervierteljahr und muss mindestens einmal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Verlangt der Vorstand oder ein Aufsichtsratsmitglied eine Sitzung, muss unverzüglich einberufen werden und die Sitzung binnen zwei Wochen stattfinden.
Wann ist der Aufsichtsrat beschlussfähig?
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022