Bei der Wohnmobilversicherung der Ammerländer ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn zu zahlen – zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. Zusätzlich kann der Versicherer bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten und ist unter bestimmten Voraussetzungen für vor der Zahlung eingetretene Versicherungsfälle leistungsfrei.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, ist der Versicherer für einen vor der Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Die erste oder einmalige Prämie muss unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn gezahlt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, startet der Versicherungsschutz erst mit der tatsächlichen Zahlung. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist unter bestimmten Voraussetzungen für vorher eingetretene Versicherungsfälle nicht zur Leistung verpflichtet. Beide Folgen entfallen jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Wann muss ich die erste Prämie für mein Wohnmobil bezahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der vereinbarte Beginn vor dem Vertragsschluss, ist sie unverzüglich nach Vertragsschluss fällig.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Zudem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, und ist unter bestimmten Voraussetzungen für vorher eingetretene Versicherungsfälle leistungsfrei.
Kann der Versicherer trotz ausbleibender Zahlung nicht zurücktreten oder leistungsfrei werden?
Ja. Sowohl der Rücktritt als auch die Leistungsfreiheit sind ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Wann ist die Prämie fällig, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022