Bei der Ammerländer Wohnmobilversicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer seine Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat – bereits einen Monat nach Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung des Mindestbetrags verlangen. Zudem gelten klare Regeln zur Verzinsung mit einem Zinssatz von mindestens 4 und höchstens 6 Prozent pro Jahr sowie zur Aufschiebung der Zahlung.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt Folgendes, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen zur Fälligkeit und zur Verzinsung ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung ist zu zahlen, sobald der Versicherer geklärt hat, ob und in welcher Höhe der Anspruch besteht. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung des Mindestbetrags verlangen. Wird die Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach der Meldung gezahlt, fallen ab der Schadensanzeige Zinsen zwischen 4 und 6 Prozent pro Jahr an. In bestimmten Fällen – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder laufenden Verfahren – darf der Versicherer die Zahlung jedoch aufschieben.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Die Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer seine Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat.
Kann ich schon vor der endgültigen Abrechnung eine Zahlung verlangen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch sind die Zinsen, wenn die Zahlung sich verzögert?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB, beträgt aber mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent pro Jahr. Verzinst wird ab Anzeige des Schadens, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Meldung gezahlt wird.
In welchen Fällen darf der Versicherer die Zahlung hinauszögern?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Anlass des Versicherungsfalles gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022